Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 751

Wo ist die Genehmigung für den Besatz mit nicht einheimischen Fischarten zu beantragen?

ANaturschutzbehörde
BLandratsamt
CFischereibehörde · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Besatz mit nicht einheimischen Fischarten greift direkt in das ökologische Gefüge der Gewässer ein und unterliegt dem Fischereirecht. Daher ist für diesen Antrag die zuständige Fischereibehörde verantwortlich und prüft, ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Andere Behörden wie die Naturschutzbehörde sind hierfür nicht primär zuständig.