Wo ist die Genehmigung für den Besatz mit nicht einheimischen Fischarten zu beantragen?
Warum · KI-ErklärungDer Besatz mit nicht einheimischen Fischarten greift direkt in das ökologische Gefüge der Gewässer ein und unterliegt dem Fischereirecht. Daher ist für diesen Antrag die zuständige Fischereibehörde verantwortlich und prüft, ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Andere Behörden wie die Naturschutzbehörde sind hierfür nicht primär zuständig.