Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 539

Dürfen aus einem Fischgewässer Fischnährtiere, z.B. Wasserflöhe, entnommen werden?

Aja, uneingeschränkt
Bnein
Cja, wenn man die Erlaubnis vom Fischereiberechtigten besitzt · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungFischnährtiere dienen den Fischen als wichtige Lebensgrundlage und unterliegen dem Aneignungsrecht des jeweiligen Fischereiberechtigten. Du darfst sie daher nicht einfach so entnehmen, sondern benötigst immer dessen ausdrückliche Zustimmung.