Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 533

Wem steht das Uferbetretungsrecht nach dem Thüringer Fischereigesetz bei der Ausübung der Angelfischerei zu?

Ajedem Fischereischeininhaber
Bnur dem zur Ausübung der Fischerei berechtigten Inhabers des Fischereierlaubnisscheins
Cdem zur Ausübung der Fischerei Berechtigten und dessen Helfer · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht steht nach dem Thüringer Fischereigesetz allen Personen zu, die zur Fischereiausübung an diesem Gewässer befugt sind. Dazu zählen neben den Fischereiausübungsberechtigten selbst auch deren Helfer, die sie bei der Ausübung der Angelfischerei unterstützen. Ein reiner Fischereischein ohne die entsprechende Erlaubnis für das konkrete Gewässer reicht dafür nicht aus.