Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 45

Dürfen zum Angeln lebende Köderfische benutzt werden?

ANur an stehenden Gewässern
BNur wenn die Gewässerordnung des Vereins es gestattet
CNein · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Verwendung lebender Köderfische ist aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten, da Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen oder Leiden zugefügt werden dürfen. Dieses Verbot gilt ausnahmslos an allen Gewässern und kann auch nicht durch Vereinsordnungen aufgehoben werden. Du darfst Köderfische daher ausschließlich in betäubtem und getötetem Zustand anködern.