Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 43

Darf der Grasfisch in stehende Gewässer eingesetzt werden?

ANein, er darf nur in fließende Gewässer eingesetzt werden
BNein, er ist keine einheimische Fischart · richtig
CJa, als Pflanzenfresser vermindert er die unerwünschte Verkrautung stehender Gewässer
Warum · KI-ErklärungDer Grasfisch stammt ursprünglich aus Asien und zählt daher nicht zu den heimischen Fischarten in Nordrhein-Westfalen. Um die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, ist der Besatz von Gewässern mit gebietsfremden Arten grundsätzlich verboten.