Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 38

Für welchen Zeitraum sind in der Regel Fischereipachtverträge mindestens abzuschließen?

A9 Jahre
B10 Jahre
C12 Jahre · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Nordrhein-Westfalen sieht das Landesfischereigesetz vor, dass Fischereipachtverträge in der Regel für eine Mindestdauer von 12 Jahren abgeschlossen werden müssen. Diese lange Laufzeit soll sicherstellen, dass der Pächter das Gewässer nachhaltig und verantwortungsvoll hegt und pflegt. Kürzere Zeiträume wie 9 oder 10 Jahre genügen diesen gesetzlichen Vorgaben im Regelfall nicht.