Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 37

Welche der genannten Tierarten sind zum Fang oder Abschuss durch Berechtigte freigegeben?

ADer Eisvogel
BDer Bisam · richtig
CDie Wasseramsel
Warum · KI-ErklärungDer Bisam gilt als invasive Art und verursacht schwere Schäden an Ufern und Deichen, weshalb er von Berechtigten bejagt oder gefangen werden darf. Eisvögel und Wasseramseln gehören dagegen zu den streng geschützten Vogelarten, deren Tötung oder Fang verboten ist.