Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1130

Wer begeht Fischwilderei ?

Awer in der Schonzeit fischt
Bwer ohne Besitz einer Fischerei- / Angelerlaubnis fischt · richtig
Cwer mit einem ungültigem Fischereischein fischt
Warum · KI-ErklärungFischwilderei ist ein Straftatbestand, der das Aneignungsrecht des Fischereiberechtigten verletzt. Wenn du ohne gültige Fischerei- oder Angelerlaubnis fischt, greifst du unbefugt in fremdes Fischereirecht ein und begehst damit Fischwilderei. Das Angeln während der Schonzeit oder mit ungültigem Fischereischein stellt hingegen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar.