Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1129

Für welche Personen ist ein Fischereischein beim Fischfang nicht erforderlich ?

Afür Helfer eines Berufsfischers zusammen mit diesem · richtig
Bfür Familienangehörige eines Fischereiberechtigten
Cfür Gäste eines Fischereiberechtigten
Warum · KI-ErklärungWenn du einen Berufsfischer bei seiner Arbeit begleitest und ihm hilfst, benötigst du keinen eigenen Fischereischein. Die fischereirechtliche Verantwortung liegt in diesem Fall allein beim anwesenden Berufsfischer. Für Gäste oder Familienangehörige gilt diese Ausnahme nicht, sie müssen die regulären Dokumente vorweisen.