Unterliegen die lebenden Muscheln den fischereirechtlichen Bestimmungen des Landes ?
Warum · KI-ErklärungDas Landesfischereigesetz von Mecklenburg-Vorpommern regelt nicht nur Fische, sondern schließt auch andere Wassertiere wie lebende Muscheln und Krebse ausdrücklich ein. Daher gelten die fischereirechtlichen Bestimmungen für sie sowohl in den Binnen- als auch in den Küstengewässern.