Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1112

Unterliegen die lebenden Muscheln den fischereirechtlichen Bestimmungen des Landes ?

Aja · richtig
Bnein, es sind keine Fische
Cnur in den Küstengewässern
Warum · KI-ErklärungDas Landesfischereigesetz von Mecklenburg-Vorpommern regelt nicht nur Fische, sondern schließt auch andere Wassertiere wie lebende Muscheln und Krebse ausdrücklich ein. Daher gelten die fischereirechtlichen Bestimmungen für sie sowohl in den Binnen- als auch in den Küstengewässern.