Unterliegen die Neunaugen den fischereirechtlichen Bestimmungen des Landes ?
Warum · KI-ErklärungObwohl Neunaugen biologisch zu den Rundmäulern und nicht zu den echten Knochenfischen gehören, sind sie im Landesfischereigesetz von Mecklenburg-Vorpommern den Fischen gleichgestellt. Daher unterliegen sie unabhängig von der Gewässerart uneingeschränkt den fischereirechtlichen Bestimmungen.