Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1111

Unterliegen die Neunaugen den fischereirechtlichen Bestimmungen des Landes ?

Aja · richtig
Bnein, es sind keine Fische
Cnur in Fließgewässern
Warum · KI-ErklärungObwohl Neunaugen biologisch zu den Rundmäulern und nicht zu den echten Knochenfischen gehören, sind sie im Landesfischereigesetz von Mecklenburg-Vorpommern den Fischen gleichgestellt. Daher unterliegen sie unabhängig von der Gewässerart uneingeschränkt den fischereirechtlichen Bestimmungen.