Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1060

Muss ein Angler bei der Fischereikontrolle den Fischereischein dem Kontrollbefugten aushändigen ?

Aja, damit er geprüft werden kann · richtig
Bnein
Ces reicht wenn der Fischereischein vorgezeigt wird
Warum · KI-ErklärungDu musst deinen Fischereischein den Kontrollbefugten direkt aushändigen, da ein bloßes Vorzeigen für eine gründliche Prüfung nicht ausreicht. Die Kontrolleure müssen das Dokument genau auf seine Gültigkeit, mögliche Fälschungsmerkmale und die Richtigkeit aller Eintragungen überprüfen können.