Welche Personengruppen dürfen Fischereiaufsicht durchführen ?
Warum · KI-ErklärungDie Fischereiaufsicht darf nur von Personen ausgeübt werden, die gesetzlich dazu befugt oder dafür amtlich bestellt sind. Dazu zählen die Polizeibeamten und die bestätigten Fischereiaufseher. Vereinsvorstände oder Gewässerwarte besitzen diese hoheitlichen Befugnisse nicht, es sei denn, sie sind selbst offiziell als Fischereiaufseher ernannt.