Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1057

Muss sich ein Fischereiaufseher gegenüber dem Angler ausweisen ?

Agrundsätzlich ja · richtig
Bnein
Cnur bei Kontrollen während der Nachtzeit
Warum · KI-ErklärungEin Fischereiaufseher muss sich bei einer Kontrolle grundsätzlich durch seinen Dienstausweis legitimieren, damit du überprüfen kannst, ob er überhaupt zur Kontrolle berechtigt ist. Ausnahmen gelten lediglich, wenn er dir persönlich bereits bekannt ist oder sich in amtlicher Dienstkleidung mit sichtbarem Dienstabzeichen befindet. Du hast daher das Recht, vor dem Vorzeigen deiner Papiere die Vorlage des Ausweises zu verlangen.