Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1055

Darf ein Polizeibeamter von einem Angler ein Verwarnungsgeld vor Ort erheben ?

Aja · richtig
Bnein, Verwarnungsgeldbescheide dürfen nur per Post versandt werden
Cnein, dies dürfen nur hauptamtliche Fischereiaufseher
Warum · KI-ErklärungPolizeibeamte haben als Vollzugsorgane grundsätzlich die Befugnis, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ein Verwarnungsgeld direkt vor Ort zu erheben. Wenn du der Verwarnung zustimmst und den Betrag unmittelbar bezahlst, ist das Verfahren damit unbürokratisch und schnell erledigt.