Ist die Beförderung verletzter, lebender Fische verboten, wenn sie zum Verzehr bestimmt sind?
WarumDas deutsche Tierschutzgesetz verbietet die unnötige Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Tieren. Die Beförderung verletzter, lebender Fische, auch wenn sie zum Verzehr bestimmt sind, würde gegen diesen Grundsatz verstoßen, da dies den Fischen unnötiges Leid zufügen würde. Daher ist eine solche Beförderung untersagt.