Fischerprüfung Brandenburg · Behandlung der gefangenen Fische · Frage 420

Ist das Schlachten und Aufbewahren von Fischen gesetzlich geregelt?

AJa, in der Tierschutzschlachtverordn ung · richtig
BNein, da Fische wechselwarme Organismen sind, existiert keine Bestimmung.
CNein, das Schlachten und Aufbewahren der Fische liegt im freien Ermessen des Anglers.
WarumDas Töten und die anschließende Behandlung von Fischen sind gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass dies tierschutzgerecht geschieht. Es gibt spezifische Vorschriften, die den Umgang mit Tieren beim Schlachten und die Lagerung regeln, um unnötiges Leid zu vermeiden.