Fischerprüfung Brandenburg · Behandlung der gefangenen Fische · Frage 421Was ist in der Tierschutzschlachtverordnung geregelt?
AFische sind vor dem Schlachten zu betäuben. · richtig
BFische können nach freiem Ermessen des Anglers geschlachtet und aufbewahrt werden.
CDie Verordnung stellt lediglich fest, dass bei wechselwarmen Organismen kein Regelungsbedarf besteht.
WarumDie Tierschutzschlachtverordnung regelt die Betäubung von Tieren vor der Schlachtung, um unnötiges Leid zu vermeiden. Dies gilt auch für Fische, die als Wirbeltiere unter den Schutz des Tierschutzgesetzes fallen.