Fischerprüfung Brandenburg · Behandlung der gefangenen Fische · Frage 378

Findet die Tierschutz- und Schlachtverordnung bei der Angelfischerei Anwendung?

AJa · richtig
BNein
CJa, wenn Fische auf Parasiten untersucht werden sollten.
WarumDie Tierschutz- und Schlachtverordnung regelt den Umgang mit Tieren, die getötet werden sollen. Da beim Angeln Fische gefangen und getötet werden, um sie zu verwerten, fallen diese Tätigkeiten unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Es geht darum, sicherzustellen, dass die Fische tierschutzgerecht behandelt und betäubt werden, bevor sie getötet werden.