Welche Fischarten dürfen in die Zuflüsse des Bodensee-Obersees nicht ausgesetzt werden?
Warum · KI-ErklärungDie Regenbogenforelle und der Bachsaibling sind gebietsfremde Arten, deren Besatz in den Zuflüssen des Bodensee-Obersees gesetzlich verboten ist. Dieses Verbot dient dem Schutz der heimischen Bachforellen- und Seeforellenpopulationen vor Konkurrenz und Krankheiten. Die heimische Bachforelle darf dort hingegen besetzt werden.