Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 760

Welches Höchstmaß darf das Netz zum Köderfischfang nicht übersteigen?

ASeitenlänge 1,5 m, Maschenweite 14 mm
BSeitenlänge 1,0 m, Maschenweite 18 mm
CSeitenlänge 1,0 m, Maschenweite 14 mm · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Baden-Württemberg ist für Köderfischsenken gesetzlich eine maximale Seitenlänge von 1,0 Metern vorgeschrieben. Gleichzeitig darf die Maschenweite höchstens 14 Millimeter betragen, um größere Fische zu schonen und gezielt nur kleine Köderfische zu fangen.