Wie darf ein Fischereiberechtigter oder der Pächter von sich aus die gesetzlichen Mindestmaße für Fische in seinem Gewässer gegenüber dem Erlaubnisscheininhaber oder im Rahmen des Pachtvertrags ändern?
Warum · KI-ErklärungDie gesetzlichen Mindestmaße stellen einen Mindestschutz für die Fische dar, weshalb du sie niemals eigenmächtig verringern darfst. Wenn es der Hege und dem Schutz des Fischbestands dient, darfst du als Berechtigter die Maße für dein Gewässer jedoch strenger festlegen und somit erhöhen.