Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 761

Wie darf ein Fischereiberechtigter oder der Pächter von sich aus die gesetzlichen Mindestmaße für Fische in seinem Gewässer gegenüber dem Erlaubnisscheininhaber oder im Rahmen des Pachtvertrags ändern?

ANur erhöhen, bei begründeten fischereilichen Hegemaßnahmen · richtig
BVerringern
CEine Veränderung ist nicht erlaubt
Warum · KI-ErklärungDie gesetzlichen Mindestmaße stellen einen Mindestschutz für die Fische dar, weshalb du sie niemals eigenmächtig verringern darfst. Wenn es der Hege und dem Schutz des Fischbestands dient, darfst du als Berechtigter die Maße für dein Gewässer jedoch strenger festlegen und somit erhöhen.