Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 757

Bedarf es zur Ausübung der Elektrofischerei einer Erlaubnis?

AJa, sie wird durch die Fischereibehörde erteilt · richtig
BNein
CJa, die Genehmigung erfolgt durch den Fischereirechtsinhaber
Warum · KI-ErklärungDie Elektrofischerei birgt besondere Gefahren für den Fischbestand und das Gewässer, weshalb sie strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Eine Erlaubnis darf daher ausschließlich die zuständige Fischereibehörde erteilen. Die Zustimmung des Fischereirechtsinhabers allein reicht rechtlich nicht aus.