Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 580

Darf man ausgelegte Handangeln unbeaufsichtigt lassen?

Anur mit akustischem Bissanzeiger
Bnein · richtig
Cbleibt dem Angler überlassen

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungAusgelegte Handangeln musst du stets persönlich und unmittelbar beaufsichtigen, damit du Bisse sofort bemerkst und den Fisch waidgerecht versorgen kannst. Auch technische Hilfsmittel wie akustische Bissanzeiger entbinden dich nicht von dieser Pflicht zur ständigen Aufsicht am Gewässer.