Fischerprüfung Thüringen · Natur-, Tier- und Umweltschutz · Frage 378

Warum dürfen Regenbogenforellen und Bachsaiblinge in Thüringen nicht in Angelgewässer besetzt werden?

Aweil sie zu teuer sind
Bweil sie geschützte Arten sind
Cweil sie keine einheimischen Fischarten sind · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungRegenbogenforellen und Bachsaiblinge stammen ursprünglich aus Nordamerika und zählen daher nicht zu den heimischen Fischarten. Ihr Besatz ist verboten, um die einheimischen Bestände wie die Bachforelle vor Verdrängung und der Einschleppung von Krankheiten zu schützen.