Fischerprüfung Thüringen · Natur-, Tier- und Umweltschutz · Frage 371

Welche Aussage ist korrekt? Ufer- und Feldgehölze in freier Natur dürfen…

Ajederzeit gerodet werden
Bnur im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum zurückgeschnitten werden · richtig
Cgrundsätzlich nicht beseitigt werden

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungUfer- und Feldgehölze bieten vielen Tieren wichtigen Schutz und Brutstätten. Daher verbietet das Naturschutzrecht den Schnitt während der Hauptbrutzeit im Frühjahr und Sommer. Du darfst Gehölze nur im gesetzlich erlaubten Zeitraum, üblicherweise über die Herbst- und Wintermonate, zurückschneiden.