Welche Aussage ist korrekt? Ufer- und Feldgehölze in freier Natur dürfen…
Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.
Warum · KI-ErklärungUfer- und Feldgehölze bieten vielen Tieren wichtigen Schutz und Brutstätten. Daher verbietet das Naturschutzrecht den Schnitt während der Hauptbrutzeit im Frühjahr und Sommer. Du darfst Gehölze nur im gesetzlich erlaubten Zeitraum, üblicherweise über die Herbst- und Wintermonate, zurückschneiden.