Fischerprüfung Thüringen · Natur-, Tier- und Umweltschutz · Frage 339

Welche der nachfolgend genannten Köder dürfen nicht verwendet werden?

Ader aus Plastik nachgebildete Ukelei
Bdie auf Haken gebundene künstliche Eintagsfliege
Cdie lebende Plötze · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungAus Gründen des Tierschutzes ist die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder grundsätzlich verboten. Die lebende Plötze darfst du daher nicht anködern, während künstliche Nachbildungen wie Plastikfische oder gebundene Fliegen uneingeschränkt erlaubt sind.