Welche der aufgeführten Säugetierarten sind nach der Bundesartenschutz-Verordnung geschützt?
Warum · KI-ErklärungFischotter und Biber sind heimische, stark gefährdete Arten, die durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem und strengem Schutz stehen. Dagegen zählen Bisam und Nutria zu den invasiven, gebietsfremden Arten und Mäuse zu den nicht geschützten Nagetieren, weshalb sie diesem Schutzstatus nicht unterliegen.