Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 160

Die Mühlkoppe (Groppe) ist eine nach § 20 Landesfischereiordnung besonders geschützte Tierart. Welche Konsequenzen hat dies für den Fischer?

AEs ist erlaubt, Koppen zu fangen, man darf sie aber nicht dem Wasser entnehmen
BDie Koppe darf nicht gefangen werden, sie ist ganzjährig geschützt · richtig
CMan darf die Koppe nicht als Köderfisch verwenden
Warum · KI-ErklärungDie Mühlkoppe genießt als besonders geschützte Fischart eine ganzjährige Schonzeit. Du darfst ihr deshalb zu keiner Zeit gezielt nachstellen oder sie fangen. Sollte dir dennoch ein Beifang unterlaufen, musst du den Fisch unverzüglich und schonend zurücksetzen.