Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 137

Wer begeht nach dem Tierschutzgesetz §1 eine Straftat?

AWer mit mehr als zwei Handangeln fischt
BWer künstliche Köder verwendet
CWer Tiere ohne vernünftigen Grund fängt, verletzt oder tötet · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Tierschutzgesetz stellt den Schutz des Tieres vor Schmerzen, Leiden oder Schäden in den Mittelpunkt. Wer ein Wirbeltier ohne einen gesetzlich anerkannten, vernünftigen Grund fängt, verletzt oder tötet, macht sich daher strafbar. Regelungen zur Anzahl der Handangeln oder zu erlaubten Ködern betreffen hingegen das Landesfischereirecht und begründen keine Straftat nach dem Tierschutzgesetz.