Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 126

Jeder Bürger kann die Natur unentgeltlich betreten und benutzen. Wie nennt man dieses Recht?

AGemeingebrauch · richtig
BAllgemeines Betretungsrecht
CFreies Bewegungsrecht
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch bezeichnet die rechtlich zulässige Nutzung der Natur und öffentlicher Gewässer durch die Allgemeinheit ohne besondere Erlaubnis. Dieses Recht ermöglicht es dir, Gewässer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften beispielsweise zum Baden oder Befahren mit kleinen Booten unentgeltlich zu nutzen.