Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 17

In welchen Fällen wird zur Ausübung der Fischerei ein Fischereierlaubnisschein erforderlich?

AWenn der Ausübende nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist · richtig
BWenn während der Schonzeit gefischt werden soll
CWenn der Ausübende keine Fischerprüfung abgelegt hat
Warum · KI-ErklärungWenn du an einem Gewässer angeln möchtest, an dem du weder das Fischereirecht besitzt noch Pächter bist, benötigst du die schriftliche Erlaubnis des Berechtigten. Dieser Fischereierlaubnisschein, oft auch Gastkarte genannt, berechtigt dich erst zur Ausübung der Fischerei an diesem fremden Gewässer. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall, dass du bereits einen gültigen Fischereischein besitzt.