Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Natur- und Tierschutz · Frage 43

Sie wollen an einem See einen Angelplatz schaffen. Dürfen Sie zu diesem Zweck eine Schneise in einem ausgedehnten Schilfgürtel freischneiden?

AJa, da Sie als zur Ausübung der Fischerei Berechtigter das Uferbenutzungsrecht haben
BNein · richtig
CNur außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Warum · KI-ErklärungSchilfbestände stehen unter gesetzlichem Biotopschutz, da sie lebenswichtige Rückzugs- und Brutgebiete für viele Tierarten darstellen. Das Uferbetretungsrecht erlaubt dir keine Zerstörung der Ufervegetation, weshalb das Freischneiden einer Schneise verboten ist.