Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Natur- und Tierschutz · Frage 33

Welche Wasserpflanzen sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht entfernt werden?

ATeichlinsen und Rohrkolben
BWeiße See- und Gelbe Teichrose · richtig
CWasserpest, Schilf und Tausendblatt
Warum · KI-ErklärungDie Weiße Seerose und die Gelbe Teichrose stehen unter strengem gesetzlichem Naturschutz, da ihre Bestände durch Gewässerverbauung und Wasserverschmutzung gefährdet sind. Du darfst diese seltenen Schwimmblattpflanzen daher weder beschädigen noch aus dem Gewässer entfernen. Häufigere Arten wie Rohrkolben, Schilf oder Teichlinsen unterliegen hingegen nicht diesem besonderen Schutzstatus.