Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gewässerkunde und Fischhege · Frage 37

Wo müssen bei einem Fischsterben in einem Fließgewässer Wasserproben entnommen werden?

ADicht über dem Grunde des Gewässers
BNur in der Gewässermitte
CZwischen den toten Fischen, aus verdächtigen Einleitungen sowie unterhalb und oberhalb derselben · richtig
Warum · KI-ErklärungUm die Ursache und den Verursacher eines Fischsterbens lückenlos nachzuweisen, musst du den genauen Schadstoffbereich eingrenzen. Durch Proben oberhalb und unterhalb einer verdächtigen Einleitung sowie direkt daraus und im Schadensbereich kannst du belegen, ab welchem Punkt das Wasser giftig wurde. Proben nur am Grund oder in der Flussmitte reichen dafür als Beweismittel nicht aus.