Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Spezielle Fischkunde · Frage 70

Wann darf der Maifisch geangelt werden?

AWährend der Laichzeit im Mai
BNur nach der Laichzeit ab Mitte Juni
CGar nicht, der Maifisch steht unter Artenschutz · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Maifisch ist in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschützt, da seine Bestände stark gefährdet sind. Er unterliegt strengen Artenschutzbestimmungen und darf daher zu keiner Zeit beangelt werden. Solltest du dennoch versehentlich einen fangen, musst du ihn unverzüglich und schonend zurücksetzen.