Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1168

Was ist beim Mitführen von fangbereiten Fanggeräten an Gewässern zu beachten ?

ADas Mitführen fangbereiter Fanggeräte ist an den Besitz einer gültigen Angelerlaubnis gebunden. · richtig
BFangbereite Fanggeräte dürfen nur im verpackten Zustand (Futteral) mitgeführt werden.
CEs gibt nichts zu beachten.
Warum · KI-ErklärungSobald du ein fangbereites Angelgerät an einem Gewässer mit dir führst, gilt dies rechtlich bereits als Ausübung des Fischfangs. Daher musst du schon beim bloßen Mitführen eine gültige Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer besitzen. Ohne diese Erlaubnis darfst du deine Ruten am Gewässer nur unmontiert oder sicher verpackt transportieren.