Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1165

Welche Fanggeräte und Methoden sind grundsätzlich für jedermanverboten ?

AHandangeln und Senken
BNetze und Reusen
Cstechende Geräte, explodierende und giftige Stoffe · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Einsatz von stechenden Geräten sowie von Explosiv- oder Giftstoffen ist aus Tierschutzgründen und zur Abwehr schwerer Gewässerschäden streng untersagt. Solche Methoden fügen den Fischen unnötige Qualen zu und zerstören unkontrolliert den gesamten Bestand. Handangeln, Senken, Netze und Reusen sind hingegen unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erlaubte Fanggeräte.