Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1157

Für welche Art der Benutzung im Sinne des Wassergesetzes ist eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ?

Adie stille Fischerei
BAufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer · richtig
Cdie Angelfischerei
Warum · KI-ErklärungDas Aufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer verändert den Wasserhaushalt erheblich und gilt nach dem Wasserrecht als Gewässerbenutzung, die eine behördliche Erlaubnis oder Bewilligung verlangt. Die Fischerei und das Angeln hingegen unterliegen dem Fischereirecht und stellen keine solche Benutzung im Sinne des Wassergesetzes dar.