Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1142

Was sind „Fische“ im Sinne des Fischereigesetzes ?

AFische, Neunaugen, zehnfüßige Krebse und lebenden Muscheln · richtig
Bnur die echten Knochenfische
Calle Knochen- und Knorpelfische
Warum · KI-ErklärungDas Fischereigesetz fasst den Begriff weiter als die biologische Definition. Neben den eigentlichen Fischen und Neunaugen zählen rechtlich auch zehnfüßige Krebse sowie lebende Muscheln dazu. Auf diese Wassertiere finden die fischereirechtlichen Regelungen daher gleichermaßen Anwendung.