Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1127

Wer stellt den Fischereischein auf Lebenszeit für Angler aus ?

Adie zuständige örtliche Ordnungsbehörde · richtig
Bder Vorstand des Angelvereins
Cder Fischereiberechtigte oder Fischereipächter
Warum · KI-ErklärungDer Fischereischein ist ein amtliches Dokument, weshalb die Ausstellung allein einer staatlichen Stelle obliegt. In Mecklenburg-Vorpommern ist dafür die örtliche Ordnungsbehörde deiner Stadt oder Gemeinde zuständig, meist das Ordnungs- oder Bürgeramt. Vereine oder Pächter besitzen keine behördlichen Befugnisse und dürfen diesen Schein nicht ausstellen.