Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1119

Darf der Fischereiberechtigte (Eigentümer, Pächter) eines Gewässers Angelerlaubnisse ausgeben ?

Aja · richtig
Bnein
Cnur wenn die Fischereibehörde zustimmt
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiberechtigter oder Pächter besitzt du das ausschließliche Recht, an deinem Gewässer den Fischfang auszuüben. Aus diesem Recht heraus darfst du Dritten die Erlaubnis zum Angeln erteilen und entsprechende Erlaubnisscheine eigenständig ausstellen.