Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1116

Was wird unter dem Begriff "Fischereiausübungsberechtigter" verstanden ?

Anur der Eigentümer des Gewässergrundstückes
Bnur der Binnenfischer
Cder Inhaber einer Fischerei- oder Angelerlaubnis · richtig
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiausübungsberechtigter gilt jeder, der über eine gültige Fischerei- oder Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer verfügt und damit dort fischen darf. Du musst dafür weder Eigentümer des Gewässergrundstücks noch hauptberuflicher Binnenfischer sein. Die Erlaubnis reicht aus, um das Recht zur Ausübung der Fischerei legal wahrzunehmen.