Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1114

Dürfen Angler mit Handangeln das Ufer von Gewässern zur Ausübung des Fischfanges betreten ?

Aja, wenn sie eine gültige Angelerlaubnis besitzen und das Grundstück nicht eingefriedet ist · richtig
Bnur wenn das Betretungsrecht von den Landwirten gewährt worden ist
Cnein
Warum · KI-ErklärungMit einer gültigen Angelerlaubnis steht dir das gesetzliche Uferbetretungsrecht zu, um den Fischfang auszuüben. Das gilt allerdings nur für offene, nicht eingefriedete Grundstücke, da private Umzäunungen dieses Recht einschränken.