Wer gibt Angelerlaubnisse für die Küstengewässer, in denen das Land MV fischereiberechtigt ist, aus ?
Warum · KI-ErklärungDa das Land Mecklenburg-Vorpommern das Fischereirecht an den Küstengewässern innehat, ist die obere Fischereibehörde für die Vergabe der Erlaubnisse zuständig. Um den Erwerb zu erleichtern, werden diese Berechtigungen zusätzlich über beauftragte Ausgabestellen wie Angelgeschäfte, Tourismusinformationen oder online vertrieben. Der Landesanglerverband und private Küstenfischer besitzen für diese Landesgewässer keine eigene Ausgabeberechtigung.