Ab welchem Alter gilt in M-V die Fischereischeinpflicht ?
Warum · KI-ErklärungIn Mecklenburg-Vorpommern musst du ab deinem 14. Geburtstag einen eigenen Fischereischein besitzen, um selbstständig angeln zu dürfen. Kinder unter 14 Jahren dürfen zwar noch ohne eigenen Fischereischein angeln, benötigen dafür aber die Begleitung einer volljährigen Person mit gültigem Schein. Sobald du das 14. Lebensjahr vollendet hast, greift für dich die gesetzliche Fischereischeinpflicht.