Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1092

Ab welchem Alter gilt in M-V die Fischereischeinpflicht ?

Aab dem vollendeten 10. Lebensjahr
Bab dem vollendeten 12. Lebensjahr
Cab dem vollendeten 14. Lebensjahr · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Mecklenburg-Vorpommern musst du ab deinem 14. Geburtstag einen eigenen Fischereischein besitzen, um selbstständig angeln zu dürfen. Kinder unter 14 Jahren dürfen zwar noch ohne eigenen Fischereischein angeln, benötigen dafür aber die Begleitung einer volljährigen Person mit gültigem Schein. Sobald du das 14. Lebensjahr vollendet hast, greift für dich die gesetzliche Fischereischeinpflicht.