Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1085

Wer darf Reusen und Stellnetze beim Fischfang verwenden ?

Afischereiberechtigte Personen mit der Berufsausbildung zum Fischwirt · richtig
Bder Vorstand des Angelvereins
Cjeder Inhaber eines Fischereischeins
Warum · KI-ErklärungReusen und Stellnetze zählen zu den Geräten der gewerblichen Fischerei und sind für den einfachen Angelfischfang verboten. Daher dürfen sie nur von fischereiberechtigten Personen eingesetzt werden, die eine entsprechende Berufsausbildung zum Fischwirt absolviert haben. Ein normaler Fischereischein oder eine Vereinsfunktion reichen für diese Fangmethoden nicht aus.