Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1083

Wird bei der unerlaubten Ausübung des Angelns eine Straftat begangen ?

Aja, die Straftat Fischwilderei · richtig
Bnein nur eine Ordnungswidrigkeit
Cja, aber nur bei Produktionsgewässern
Warum · KI-ErklärungWenn du ohne die erforderliche Erlaubnis oder ohne Fischereischein angelst, verletzt du fremdes Fischereirecht. Dies gilt rechtlich nicht bloß als Ordnungswidrigkeit, sondern erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch.