Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1062

Welche Handlung muss gemäß Tierschutzrecht vor dem Töten eines Fisches vorgenommen werden ?

AHerzstich
BKiemenschnitt
CBetäuben · richtig
Warum · KI-ErklärungGemäß dem Tierschutzrecht musst du einen Fisch vor dem Töten immer betäuben, um ihm unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen. Erst nach einer wirksamen Betäubung, beispielsweise durch einen gezielten Schlag auf das Schädeldach, darfst du den eigentlichen Tötungsakt durchführen. Der Herzstich oder der Kiemenschnitt dienen erst der anschließenden Tötung und dürfen niemals am unbetäubten Fisch erfolgen.