Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1052

Darf ein Fischereiaufseher von einem Angler die verwendeten Fanggeräte sicherstellen ?

Aja, wenn ein Verstoß gegen das Fischereirecht festgestellt wird · richtig
Bnein, da die Fanggeräte Eigentum des Anglers sind
Cnur wenn verbotene Fanggeräte (z.B. Harpunen) verwendet werden
Warum · KI-ErklärungFischereiaufseher haben Kontrollbefugnisse und dürfen Fanggeräte beschlagnahmen oder sicherstellen, sobald ein Verstoß gegen fischereirechtliche Vorschriften vorliegt. Dies dient der Beweissicherung und verhindert die Fortführung der rechtswidrigen Handlung. Das Eigentumsrecht des Anglers schützt in diesem Moment nicht vor den gesetzlichen Maßnahmen der Aufsichtspersonen.